Materialien zur Heimerziehung - Ausgabe 03 - 1972
Diese Ausgabe der „ Materialien zur Heimerziehung" bringt Auszüge aus dem bislang vorliegenden Jugendberichten der Bundesregierung. Jeder Jugendbericht hat sowohl grundsätzliche Beiträge gebracht die auch für den Bereich der Heimerziehung von Bedeutung sind, als auch spezielle Aussagen zur Erziehung von Kindern und Jugendlichen in Heimen. Das Gesetz für Jugendwohlfahrt (JWG) vom 11. 8.1961 verpflichtete mit § 25, Absatz 2. die Bundesregierung alle 4 Jahre dem Bundestag und dem Bundesrat einen Bericht über die Lage der Jugend und über die Bestrebungen auf dem Gebiet der Jugendhilfe vorzulegen. Nach einer großen Anzahl von Untersuchungen und Erhebungen erschien der erste Bericht dieser Art im Juni 1965 (Bundestagsdrucksache IV/3515). Mit ihm wurde der Versuch unternommen, ein annähernd geschlossenes Bild von der Situation der deutschen Jugend zu geben und darüber hinaus Vorstellungen und Maßstäbe für eine nüchterne Einschätzung der Wirklichkeit der Jugendhilfe zu entwickeln.