Informationsbroschüre „Dein Vormund vertritt Dich“
Von den Projektpartnern DIJuF und IGfH wurde mit Unterstützung des Bundesministeriums Ende 2005 eine Broschüre (Auflage: 15.000 Stück) und ein Plakat (Auflage: 2000 Stück) zum Thema Vormundschaft herausgebracht, die 2006 nochmals in einer Auflage von rund 25.000 erfolgreich nachgedruckt wurde. Die Zielgruppe dieser Informationsbroschüre waren primär betroffene Minderjährigen und deren Eltern. Gleichzeitig stellte die Broschüre aber auch Informationen für die Fachkräfte der Sozialen Arbeit – sowohl in Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung als auch in den Sozialen Diensten – ebenso wie für „interessierten Laien“ zur Verfügung. Die Broschüre „Dein Vormund vertritt dich“ wurde durch eine Verschickung an Landesjugendämter (zwischen 100 und 1000 Stück) und Jugendämter (jeweils 5 Stück) umfassend verbreitet.
Die Resonanz auf die Broschüre war extrem groß. Die beteiligten Projektpartner sowie das BMFSFJ bekamen von den Jugendämtern sehr gute Rückmeldungen zum Inhalt der Broschüre. Bereits kurze Zeit nach der Veröffentlichung lagen Nachbestellungen vor. Die Auflage der Broschüre war aber seit 1 Jahr völlig vergriffen und täglich fragten Jugendämter und freie Träger nach der Broschüre. Aufgrund der großen Nachfrage und der positiven Resonanz, erschien ein Nachdruck daher angezeigt. Auf Initiative des Bundes und der IGfH so wie des DIJuF wurde daher ein leicht überarbeiteter Nachdruck in einer Auflage von 70.000 Exemplaren durchgeführt. Weiterhin wurde neue Plakate gedruckt und die Homepage überarbeitet. Der „Informationsflyer“ (Leporello) hat einen Umfang von 24 Seiten – aufgelockert durch graphische farbige Gestaltungen – und wurde in sechs unterschiedlichen Sprachen (u.a. auch Türkisch, Russisch) übersetzt (siehe Website www.dein-vormund.de).
Auch wenn die primäre Zielgruppe des Flyers die Minderjährigen selbst sind, sollten die anderen oben genannten Zielgruppen dabei nicht aus dem Blick geraten. Die Inhalte des Flyers wurden daher entsprechend diesen Zielgruppen (Minderjährige, Eltern, Fachleute) differenziert. Folgende Fragen und Inhalte konnten dabei – differenziert für die Zielgruppen - in einem Flyer angesprochen werden:
Für Minderjährige unter Vormundschaft/Pflegschaft:
- Recht des Minderjährigen, seinen Vormund kennen zu lernen
- Zuständigkeiten und Aufgaben des Vormunds (Vertreter/in von Kindesinteressen/rechtliche Vertretung)
- Rollenverteilung zwischen ASD und Vormundschaft (oder: Wieso kommt da noch einer vom Jugendamt?)
- Rolle des Vormunds bei der Hilfeplanung
- Was tun, wenn es zu Konflikten zwischen Minderjährigem und Vormund kommt?
Für Eltern mit minderjährigen Kindern unter Vormundschaft/Pflegschaft:
- Streit in Erziehungsfragen mit dem Heim? Was kann der Vormund tun?
- Wer ist zuständig für Umgangsfragen (Unabhängigkeit von Sorgerecht und Umgangsrecht)?
- Welches Auskunftsrecht habe ich als Eltern?
- Konflikt mit dem Vormund – wie weiter?
- Für Fachkräfte, die Minderjährige unter Vormundschaft/Pflegschaft betreuen:
- Rolle des Vormundes bei der Hilfeplanung
- Aufgaben des ASD und der Vormundschaft
- Das Jugendamt als Leistungsbehörde (oder: Was geschieht, wenn Entscheidungen - aus Kostengründen - dem Kindeswohl zuwider laufen?)
- Weshalb darf ein Heimerzieher/in nicht Vormund sein?
Das verfolgte Ziel der Entwicklung von geeigneten und verständlichen Informationsmaterialien für junge Menschen zum Thema Vormundschaft und Pflegschaft scheint damit erreicht worden zu sein. Gemeinsam mit dem DIJuF und dem BMFSFJ konnte die Verbreitung in einer hohen Auflage über den Publikationsversand der Bundesregierung und auch über das Deutsches Institut für Jugendhilfe & Familienrecht (DIJuF) sowie über die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) vertrieben.
Allerdings wurden seit 2009/2010 diverse gesetzliche Änderungen im Bereich des Vormundschaftwesens vorgenommen, so dass eine weitere inhaltliche Überarbeitung dringend angeraten erscheint. Der Flyer kann abgerufen und ausgedruckt werden unter www.dein-vormund.de oder bei Broschürenstelle des BMFSFJ bestellt werden: E-Mail: publikationen [at] bundesregierung.de (publikationen[at]bundesregierung[dot]de)