Notfallset Inobhutnahme

Präambel

Kinder von heute sind die Zukunft von morgen. Daher bedürfen gerade sie der Hilfe und des besonderen Schutzes. Dieser Maxime und dem damit verbundenen gesetzlichen Auftrag fühlen sich Inobhutnahmeeinrichtungen aller Art bei ihrem Tätigwerden verpflichtet. Tätigwerden heißt dabei immer, die Bewältigung von Krisen zwischen Erwachsenen und Minderjährigen ernst zu nehmen, zu deeskalieren und neue Lösungsansätze zu finden. Das Wesen dieser Krisenarbeit liegt in einer Grundhaltung der Akzeptanz, des Verstehens, des gemeinsamen Lösens sowie einer Allparteilichkeit der MitarbeiterInnen im Sinnes des Kindeswohles.  

 

1.Grundbedürfnisse

1.1 Soziale Notwendigkeiten

  • Schaffung von Beziehungsangeboten
  • Bereitstellung von Betreuungsangeboten
  • Sicherstellung von Ruhezeiten und Rückzugsmöglichkeiten
  • Gesprächsbereitschaft der MitarbeiterInnen
  • Sonstige Kontaktangebote
  • Gestaltung freier Zeit
  • Alltagsgestaltung
  • Stabilisierung und Stützung

1.2 Versorgung und Verpflegung

  • Versorgung bei Aufnahme
  • Einkaufen und Bereitstellung von drei Mahlzeiten pro Tag
  • Ausgewogen
  • Altersentsprechend
  • Individuell abgestimmt (auf Religion und Anschauung)
  • Zur Verfügungstellung von Notbekleidung/Hygieneartikeln
  • Einschätzung des gesundheitlichen Zustandes
  • Einleitung von medizinischer Versorgung
  • Sicherstellung notwendiger Medikamenteneinnahme
  • Anleitung und Hilfe bei Körperhygiene/-pflege

1.3 Räumliche Gegebenheiten

  • Alters- und geschlechtsspezifische Unterbringung in Einzel- und Mehrbettzimmern mit Rückzugsmöglichkeiten
  • Gemeinschafts-/Wohn- und Küchenbereich
  • Separate Räume für Beratung
  • Büro-/Schlaf- und Sanitärbereich für MitarbeiterInnen

1.4 Hauswirtschaftliche Gegebenheiten

  • Reinigung der Räume
  • Anleitung und Unterstützung bei der Reinigung der Zimmer der Jugendlichen
  • Pflege der Wäsche und Kleidung
  • Bereitstellung von Waschmaschinen und Trockner

 

2. Klärung der Problemlage

2.1 Erstgespräch

  • Beruhigung und Deeskalation der Krisensituation
  • Kontakt- und Beziehungsaufbau
  • Info über Aufgabe und Verfahrensweise der Einrichtung
  • Situationsklärung und Datenerhebung
  • Ermittlung möglicher Gefährdungspotenziale (Anonymität)
  • Klärung medizinischer Versorgungsnotwendigkeiten
  • Klärung weiterer Verfahrensweisen
  • Aufklärung über Rechte und Pflichten
  • Klare Arbeitsaufteilung und Klärung von Verantwortlichkeiten

2.2 Kontakte zu Eltern und Sorgeberechtigten

  • Beruhigung und Deeskalation der Krisensituation
  • Kontakt- und Beziehungsaufbau
  • Info über Aufgabe und Verfahrensweise der Einrichtung
  • Situationsklärung und Datenerhebung
  • Ermittlung möglicher Gefährdungspotenziale (Anonymität)
  • Klärung weiterer Verfahrensweisen
  • Aufklärung über Rechte und Pflichten
  • Klare Arbeitsaufteilung und Klärung von Verantwortlichkeiten
  • Weitere Vorgehensweise klären

 2.3 Kontakte zu zuständigen Jugendämtern

  • Mitteilung über die Aufnahme
  • Information über Sachstand
  • Gemeinsamer Fachaustausch
  • Abklärung der weiteren Vorgehensweisen
  • Klare Arbeitsaufteilung und Klärung von Verantwortlichkeiten

2.4 Begleitung des weiteren Hilfeprozesses
Einbeziehung des sozialen Umfeldes

  • Einbeziehung anderer Fachdienste
  • Präzisierung der Ausgangslage durch weitere Gespräche
  • Klärung von Kindeswohl und Kindeswille

 

3. Schutz

Schutz vollzieht sich auf unterschiedlichen Ebenen:

  • Vor sich selber 
  • Vor internen und externen Schädigungen
  • Vor Minderjährigen
  • Vor festgefahrenen Sichtweisen
  • Vor Erwachsenen

3.1 Räumliche Voraussetzungen

  • Rückzugsmöglichkeiten
  • Möglichst Einzel-, maximal jedoch Zweibettzimmer
  • Akzeptanz der Institution im Wohngebiet
  • Möglichkeiten der Anonymisierung schaffen

3.2 Kooperative Voraussetzungen

  • Jugendamt
  • Polizei
  • Kinderklinik
  • Psychiatrie
  • Rettungsdienste
  • Andere Notdienste

3.3 Materielle Voraussetzungen

  • Schnurloses Telefon
  • Sichere Schließanlage
  • Gute Beleuchtung

3.4 Pädagogisch / inhaltliche Voraussetzungen

  • Ergeben sich unmittelbar aus der Klärung der Problemlage (siehe Punkt 2)
  • Trennung von Krisenintervention und Gruppenarbeit
  • Klärung besonderer Gefährdungsmomente
  • Umsetzung besonderer Schutzmaßnahmen

 

4. Perspektiventwicklung

4.1 Weiterführende Diagnostik

  • Beobachtung
  • Fakten
  • Soziales Umfeld
  • Beteiligtes Helfernetz

4.2 Entwicklung und Abwägung der Hilfemöglichkeiten

  • Intern (Team)
  • Mit Betroffenen
  • Teilnahme an Helferkonferenzen
  • Kontaktpflege mit Nachfolgeeinrichtungen- Angeboten
  • Angebot des konkreten Kennenlernens von Hilfsmöglichkeiten
  • Teilnahme an der Entscheidung über zukünftige Hilfeform (Hilfeplanung)
  • Planung der Entlassung und der Verabschiedung

 

5. Grundlagen der Arbeit (Boden)

5.1 Personelle Ausstattung

  • Der Personalschlüssel muß sich an den Aufgaben orientieren und nicht an der Platzzahl.
  • Fachlich qualifiziertes Kinderschutzpersonal mit Fachhochschulausbildung
  • Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
  • Doppelbesetzung zur Sicherstellung von Inobutnahmen und Kriseninterventionsarbeit

5.2 Sachliche Ausstattung

  • Komplettausstattung mit Kommunikationstechnik
  • Fahrmöglichkeiten (PKW/Fahrdienste)
  • Altersgerechte Medienangebote und Freizeitmaterialien

5.3 Dokumentation

  • Vorgangsdokumentation intern
  • Vorgangsdokumentation extern nach Absprache
  • Führen und Auswertung von Statistiken intern/extern
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Schriftliche Vereinbarung des Trägers über Aufgaben und Verpflichtungen der Institution