Neue Schwerpunktseite zur sog. "Einrichtungsbezogenen Impfpflicht"

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Impfstoff

Auf einer neuen Schwerpunktseite zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht gibt der Paritätische Gesamtverband einen strukturierten Überblick über die aktuelle Gesetzeslage.

Der Bundestag hat am Freitag, den 10. Dezember 2021, das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beschlossen. Um einen besseren Überblick über die neuen Regelungen zu ermöglichen, wurde eine Schwerpunktseite zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht eingerichtet. Auf dieser stehen die Gesetzestexte und Downloads zur Verfügung. Außerdem sind hier übersichtlich Fachinformationen zum Thema Impfpflicht sowie weiterführende Links zur vertiefenden Auseinandersetzung mit dem Thema gesammelt.

Aktuell haben die FAQs des Bundesgesundheitsministeriums zum Beispiel für viele Fragen in den Einrichtungen gesorgt. So gilt laut Ministerium die einrichtungsbezogene Impfpflicht ab dem 15. März 2022 auch für Einrichtungen und Dienste im Rahmen des §35a SGB VIII – also für Einrichtungen und Dienste für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung bzw. wenn diese von einer seelischen Behinderung bedroht sind. Im Umkehrschluss gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht, wenn es sich um reine SGB VIII Angebote ohne Berührung zum §35a SGB VIII handelt.

Der Paritätische Gesamtverband bietet auf der neuen Schwerpunktseite einen Benachrichtigungsservice an. Wenn Sie diesen abonnieren, erhalten Sie E-Mail-Benachrichtigungen, wann immer der Verband neue Infos zu Themen rund um Impfpflicht, Gesundheitspolitik und Prävention veröffentlicht. Die neue Seite wird beständig aktualisiert.

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