Leitlinien zu Kinderrechten an EU-Außengrenzen veröffentlicht
In einer neuen, gemeinsamen Publikation geben der Europarat und die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) einen Überblick über die relevanten Menschenrechtsnormen an den Grenzen Europas, die für Kinder gelten.
Die Leitlinien fassen unter dem Titel „Kinder und Migration: Grundrechte an den Grenzen Europas“ die wichtigsten Garantien des europäischen Rechts zusammen, die für minderjährige Migrantinnen und Migranten an den Außengrenzen der EU und des Europarates gelten. Die Grundlage dafür bilden die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und das EU-Recht.
Die Mitgliedsstaaten des Europarates und der EU haben das Recht, die Einreise von Nichtstaatsangehörigen in ihr Hoheitsgebiet zu regulieren. Dabei müssen sie jedoch die Grundrechte aller Personen ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Status und ihres Alters gemäß ihren Verpflichtungen aus dem Völkerrecht und dem Recht der Europäischen Union schützen.
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