Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe: Bescheide überprüfen lohnt sich!

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Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe empfiehlt allen jungen Menschen, die aktuell oder in den vergangenen vier Jahren von der Kostenheranziehung im Rahmen des SGB VIII betroffen sind oder waren, ihre Kostenheranziehungsbescheide schnellstmöglich zu überprüfen oder überprüfen zu lassen. Wenn der Kostenbeitrag falsch berechnet wurde, kann zu viel gezahltes Geld für bis zu vier Jahre rückwirkend erstattet werden. Dies gilt auch, nachdem sich die gesetzlichen Regelungen zur Kostenheranziehung durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz geändert haben.

Weitere Informationen und Musterschreiben unter www.kostenheranziehung.info

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