KJHRSG: Referent*innen-Entwurf und Synopse des BMBFSFJ

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Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat den Referent*innenentwurf für ein „Erstes Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG)“ vorgelegt. In der Kinder- und Jugendhilfe war eine gesetzliche Regelung zur weiteren Ausgestaltung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe seit längerem erwartet worden.  

Der Gesetzentwurf greift damit die seit Jahren diskutierte und durch einen ministeriellen Beteiligungsprozess von Fachverbänden und Zivilgesellschaft mitgestaltete „Inklusive Lösung“ auf. Ein daraus hervorgegangener, bereits 2024 vorgelegter Gesetzentwurf zur Ausgestaltung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG) war nach dem Bruch der damaligen Bundesregierung nicht mehr verabschiedet worden. 

Kern des jetzigen Entwurfs ist die geplante Zusammenführung der Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit körperlichen und kognitiven Behinderungen in der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII). Diese Leistungen werden bislang überwiegend im System der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX erbracht. Nach dem Entwurf soll die Zuständigkeit ab dem 01. Januar 2028 bei den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe liegen. 

Verbände und Länder können zum Referentenentwurf bis zum 16. April 2026 Stellung nehmen. Die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen ( IGfH ) wird den knapp bemessenen Kommentierungszeitraum nutzen, um den Gesetzentwurf in den kommenden Tagen eingehend zu prüfen und im Rahmen der Verbändebeteiligung eine fundierte Stellungnahme zu erarbeiten.