Kindheit und Jugend in Zeiten von Corona – Bundesjugendkuratorium (BJK) fordert Konsequenzen für die aktuelle und zukünftige Kinder- und Jugendpolitik

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Die Corona-Pandemie vergrößert Stärken aber auch Lücken der öffentlich organisierten (Hilfe-)Infrastruktur für junge Menschen und Familien, verschärft bestehende soziale und bildungsbezogene Ungleichheiten und offenbart so damit vor allem auch Defizite in der bisherigen kinder- jugendpolitischen Strategie vor und während Corona. Zu lange wurde jungen Menschen gegenüber auf „Durchhalteappelle“ gesetzt und ihre Position zu wenig in den Blick genommen. Dies konstatiert das Bundesjugendkuratorium in seiner aktuellen Stellungnahme. Dabei zeige die Pandemie bis heute: Wo Infrastrukturen der Kindheit und Jugend nicht krisenfest sind oder gar fehlen, wurde darauf gesetzt, die Verantwortung ins Private zu verlagern. Teilhabe und Schutz – vor allem am nunmehr ins Digitale verlagerte soziale Leben – hängen mehr denn je von privaten Ressourcen, privater Care-Arbeit und der sozioökonomischen Situation in den Familien ab, so das BJK . In einer aktuellen Stellungnahme vom Mai 2021 diskutiert deshalb das BJK , was aus der Corona-Krise für die aktuelle und zukünftige Kinder- und Jugendpolitik und die Infrastrukturen von Kindheit und Jugend gelernt werden kann. Gefordert wird ein nachhaltiges, mit der jungen Generation solidarisches - sowohl auf die Beteiligungs- und Förderrechte junger Menschen als auch auf eine Übergangsgestaltung in die Zukunft nach Corona zielendes - jugendpolitisches Programm. Davon ausgehend sieht die umfangreiche Stellungnahme kurzfristige und unmittelbare Handlungsaufforderungen aus den Folgen der Covid-19-Pandemie. Zudem werden mittelfristige nachhaltige kinder-, jugend- und sozialpolitische Maßnahmen und Schritte aufgezeigt. Schließlich wird die Perspektive auf eine langfristige inklusive kinder- und jugendgerechte Krisenpolitik und ein entsprechendes Krisenmanagement in der Zukunft gerichtet. Insgesamt orientiert sich die Stellungnahme an der Verwirklichung der Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte junger Menschen, die in der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) verankert sind.

Zur Stellungnahme https://www.bundesjugendkuratorium.de/assets/pdf/press/bjk_2021_corona.pdf
Quelle: Stellungnahme und BJK vom 12.05.2021

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