Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) tritt am 10.06.2021 in Kraft
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Das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG ) vom 3. Juni 2021 (BGBl. I S. 1444) ist im Bundesgesetzblatt erschienen. Es tritt damit im Wesentlichen am 10.6.2021 ) in Kraft (Art. 10 Abs.1 ). Ausgenommen davon sind die Stufe 2 und 3 des Inklusionskonzeptes.
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