Kabinett beschließt neues Jugendschutzgesetz

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Medienschutz

Um den Risiken von Belästigung, Beleidigung und Abzocke im Internet von Minderjährigen zu begegnen, hat das Bundeskabinett am 14.10.2020 den von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey vorgelegten Entwurf eines neuen Jugendschutzgesetzes beschlossen. Sofern Bundestag und Bundesrat das Gesetz verabschieden, könnten die neuen Regelungen bereits im Frühjahr 2021 in Kraft treten.

Das neue Jugendschutzgesetz sieht vor: Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexueller Anmache oder Kostenfallen; Orientierung für Eltern, Fachkräfte und Jugendliche durch einheitliche Alterskennzeichen sowie eine Durchsetzung der Regelungen auch gegenüber ausländischen Anbieter*innen, die Kinder und Jugendliche besonders viel nutzen.

Die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien soll zu einer Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ausgebaut werden. Über verpflichtende Vorsorgemaßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen bei der Nutzung von Social-Media-Diensten werden auch die Anbieter*innen stärker in die Verantwortung genommen.

Quelle: 
BMFSFJ vom 14.10.2020

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