Literaturverweis
Rechtsgrundlage für Geschlossene Unterbringung in der Heimerziehung nachbesserungsbedürftig? Anmerkung zum Beschluss des Amtsgerichts Harnburg-Bergedorf vom 21.10.05 (Az.: 415c F 20/05)
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Juristin, Dipl.-Pädagogin, Professorin em. der Ev. Hochschule Ludwigsburg,
Arbeitsschwerpunkte u. a. Rechtsfragen von Familien, Jugendhilfe und Jugendhilferecht,
Rechte von Jungen und Mädchen, Kinderschutz
Mitglied der IGfH -Fachgruppe Mädchen und Frauen. Evangelische Hochschule Ludwigsburg.