Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher tritt zum 1.11.2015 in Kraft
Der Bundestag hat am 15. Oktober 2015 das „Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“ beschlossen, einen Tag später hat der Bundesrat den Gesetzesentwurf gebilligt. Am 1. November soll das Gesetz in Kraft treten, mit dem u.a. die bundesweite Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen auf die Kommunen nach einem Quotensystem geregelt werden soll.
Eine Synopse mit den Änderungen der einzelnen Paragraphen des DIJuF finden Sie unter http://www.igfh.de/cms/sites/default/files/DIJuF-Synopse_umF_Verteilungsgesetz.pdf.
Hier sind Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss) des Bundestages zum Gesetzesentwurf abzurufen:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/063/1806392.pdf
Einen Überblick über die rechtlichen Änderungen enthält der Beitrag von Norbert Struck „Der Regierungsentwurf eines ‚Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder- und Jugendlicher“ vom 15.07.2015 – Ein kurzer Überblick‘“ im Forum Erziehungshilfen 4/2015, S. 250 – 252.
Die Stellungnahme der IGfH zum Referentenentwurf des Gesetzes sowie weitere Informationen sind hier abrufbar.