Fact Sheet „Unabhängigkeit als zentrales Qualitätsmerkmal für die Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe“

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Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe e.V. hat im Zuge des Referent*innenentwurfs eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen ein neues Fact Sheet ausgearbeitet. Das Papier informiert darüber, was Unabhängigkeit im Kontext von Ombudschaft bedeutet, woran eine ausreichende Unabhängigkeit von Ombudsstellen zu erkennen ist und wie diese erreicht werden kann. Es bietet somit insbesondere Information und Orientierung für Personen und Organisationen, die eine unabhängige Ombudsstelle (im Sinne des § 9a SGB VIII-E) einrichten oder hinsichtlich ihrer Unabhängigkeit prüfen wollen.

Ombudschaft hat in der Kinder- und Jugendhilfe hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen und erfährt mittlerweile eine breite Zustimmung. Durch die Schaffung einer eigenen Norm (§9a SGB VIII-E) im Zuge des Referent*innenentwurfs eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen wurde Ombudschaft als neues Handlungsfeld der Jugendhilfe begrifflich eingeführt und gesetzt. Vor dem Hintergrund einer anstehenden gesetzlichen Implementierung sowie wachsender und von Heterogenität geprägter ombudschaftlicher Strukturen bedarf es der Klärung und inhaltlichen Auseinandersetzung mit einem zentralen und vielschichtigen Qualitätskriterium ombudschaftlicher Arbeit: deren Unabhängigkeit.

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Quelle: Bundesnetzwerk Ombudschaft Kinder- und Jugendhilfe e.V. vom 18.11.2020

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