Aufnahme von UMF aus griechischen Hot-Spots an den EU-Außengrenzen

Pressemitteilung von BumF und Equal Rights Beyond Borders
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Kinder-flucht

Bereits jetzt herrschen in sog. griechischen Hot-Spots an den EU-Außengrenzen menschenrechtswidrige Zustände, die vor allem gerade Kinder und Jugendliche betreffen. Dort leben 50.000 geflüchtete Menschen, unter ihnen ca. 5000 Kinder und Jugendliche. Seit Herbst 2019 fordern fachpolitische Akteuer*innen und Verbände im Bereich Kinder- und Jugendhilfe, Kinder- und Menschenrechte sowie Flüchtlingshilfe,  darunter auch BumF und IGfH , die Bundesregierung zur Aufnahme von geflüchteten Kindern aus den sog. Hot-Spots an den EU-Außengrenzen auf. Erst Anfang März hat die Bundesregierung einen Koalitionsbeschluss zur Aufnahme von geflüchteten Minderjährigen aus Griechenland formuliert [Zum Koalitionsbeschluss].

Geplant ist, einen „angemessenen Anteil“ aufzunehmen, insbesondere Kinder unter 14 Jahren – vor allem Mädchen und schwer erkrankte Kinder und Jugendliche. In einer Pressemitteilung vom 24.03. kritisieren Equal Rights Beyond Borders und der BumF die Aufnahmebedingungen als unzureichend und verfehlt. Laut BumF und Equal Rights sind aktuell aber nur 7,5 % der insgesamt 4.962 unbegleiteten Minderjährigen in Griechenland unter 14 Jahren, wie aus den aktuellen Zahlen der griechischen Regierung hervorgeht [Zu den Statistiken zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Griechenland]. Das bedeutet, dass weniger als 400 unbegleitete Kinder von den Aufnahmeregelungen profitieren würden. Mit einem Mädchen-Anteil unter ihnen von nur 6,6%, bleiben statistisch gesehen 12 Mädchen unter 14 Jahren übrig.

Quelle: Pressemitteilung von BumF und Equal Rights Beyond Borders vom 12.03.2020 zum Koalitionsbeschluss zur Aufnahme von geflüchteten Minderjährigen aus Griechenland

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