Aufarbeitung von Zwangsadoptionen in der DDR – Petitionsauschuss und neues Forschungsprojekt

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Löwenzahn

Bedeutung, Umfang und historische Dimension von politisch motivierten Adoptionen im Unrechtssystem der SED-Diktatur sind trotz der gravierenden Auswirkungen auf die Betroffenen kaum erforscht. Bereits im Januar 2017 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie das Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam (ZZF) mit einer Machbarkeitsstudie zu "Dimensionen und wissenschaftliche Nachprüfbarkeit politischer Motivation in DDR-Adoptionsverfahren, 1966-1990" beauftragt, die 2018 vorgelegt wurde. Die Bundesregierung will nun durch die Förderung eines unabhängigen Forschungsprojekts zu diesem Thema ihre Aufarbeitung von staatlichem Unrecht in der DDR fortsetzen und den hierzu ergangenen Beschluss des Deutschen Bundestages  (Drucksache 19/11091 (https://dserver.bundestag.de/btd/19/110/1911091.pdf) ) vom 25.06.2019 umsetzen.

Auch der Petitionsausschuss des Bundestages setzte sich bereits mehrfach mit Petitionen für die umfassende Aufarbeitung von Zwangsadoption und ungeklärtem Säuglingstod beziehungsweise Kindesentzug in der DDR auseinander und begrüßt vor diesem Hintergrund das Vorhaben der Bundesregierung. In seiner Sitzung am Mittwochmorgen beschloss der Ausschuss einstimmig, eine dahingehende weitere Petition mit dem zweithöchsten Votum "zur Erwägung" an die Bundesregierung zu überweisen sowie sie den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.

In der Petitition wird die Einrichtung einer unabhängigen Clearingstelle mit umfassenden Ermittlungsrechten gefordert. Neben verlängerten Aufbewahrungsfristen und Sicherung aller relevanten Informationen, plädieren die Petenten außerdem für die Einrichtung und Ausstattung eines Fonds "Aufklärung Säuglingstod und Zwangsadoption DDR" zur Sicherstellung der Finanzierung aller im Zusammenhang mit der vollständigen Aufklärung entstehenden Aufwendungen und Kosten. Des Weiteren wird die Einrichtung und Finanzierung von regional zuständigen hauptamtlichen Familienbetreuungscentern zur umfassenden Betreuung Betroffener, insbesondere zur Unterstützung und Begleitung beim Wiederherstellen familiärer Beziehungen zwischen adoptierten Kindern und leiblichen Eltern sowie den Adoptions-Eltern, gefordert.

Quellen: Pressemitteilung des Bundesministerium des Innern vom 21.06.2021 ; hib - heute im bundestag 827/2021 vom 23.06.2021

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