Arbeitsgruppe inklusives SGB VIII und Selbstvertretungsrat

Arbeitsgruppe mit Vertreter*innen aus der Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe und Selbstvertretung
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Gesellschaft

Ein Kernelement des Beteiligungsprozesses ist die Arbeitsgruppe "Inklusives SGB VIII", die in die Ausgestaltung der Gesetzesinitiative stark eingebunden wird, Einschätzungen gibt und Stellung bezieht. Die interdisziplinäre Arbeitsgruppe umfasst ministerielle Vertreter*innen sowie Vertreter*innen aus Verbänden der Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe, Gesundheitshilfe und Selbstvertretung von jungen Menschen und Eltern. Die AG kommt erstmalig am 17.11.2022 zusammen und soll ihre Arbeit bis Ende 2023 mit vier Sitzungen abschließen. Die Leitung der Arbeitsgruppe hat Ekin Deligöz, Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesfamilienministeriums inne. Für die Fachverbände der Erziehungshilfen EREV , BvKE, IGfH und AFET nimmt Dr. Björn Hagen (EREV) teil. Die detaillierte Besetzung der AG erfahren Sie hier.

In insgesamt fünf Sitzungen sollen die Themen Konsti­tuierung der Arbeitsgruppe, Leistungstatbestand, Art und Umfang der Leistungen, Kostenheranziehung und grund­sätzliche Herausforderungen angesprochen werden. Im Zentrum steht dabei immer die Frage, wie die Verfahren und die Strukturen im SGB VIII inklusiv ausgestaltet werden können. Im Rahmen von Arbeitspapieren erhalten die Teilnehmer*innen die Gelegenheit, zu den einzelnen Punkten Stellung zu beziehen und diese zu kommentieren. 

Die Kommentierungen der Arbeitspapiere zu den Sitzungen werden gebündelt und online veröffentlicht unter der Begleitwebseite zum Prozess https://gemeinsam-zum-ziel.org sowie im Downloadbereich auf dieser Seite mit den Kommentierungen der IGfH.

Neben der AG sind in einem sog. "Selbstvertretungsrat" Beteiligungsformate mit jungen Menschen und Eltern und spezielle Formate für Kommunen vorgesehen, die das Gesetz später betreffen wird.