(04.01.2011) Runder Tisch "Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren" legt Abschlussbericht vor
Am 10. Dezember 2010 verabschiedeten die Mitglieder des Runden Tisches„Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren – nach turbulentenAuseinandersetzungen und mit Zusatznotizen zum Abstimmungsprotokoll –einstimmig den Abschlussbericht des Gremiums.Nach einem Vorschlag des Abschlussberichtes soll eine Stiftung ehemaligeHeimkinder entschädigen. Allerdings soll es keine pauschalenEntschädigungszahlungen für Opfer der Heimerziehung geben, sondernempfohlen wird eine Einzelfallprüfung. Der Runde Tisch schlägt demBundestag vor, zwei Fonds einzurichten, mit deren Mitteln ehemaligenOpfern geholfen werden soll. Aus einem Topf sollen etwa TraumatisierteKosten für ihre spätere Therapie ersetzt bekommen. Aus dem anderen Topfsollen Ex-Heimkinder Geld als Ersatz für entgangene Rentenansprücheerhalten, weil die Heime für die von den Kindern erzwungene Arbeit oftkeine Rentenbeiträge entrichtet hatten. Vorgeschlagen wird die Einrichtungeines Fonds in Höhe von 120 Mill. Euro. Dieses Geld soll sich aufteilen ineinem Rentenersatzfonds von 20 Mill. und einem Folgeschädenfonds in Höhevon 100 Mill. Euro.Die Vertreter der Heimkinder halten diese Regelungen jedoch für völligunzureichend. Sie fordern Entschädigungen für alle früheren Heimkinder.Nach ihren Vorstellungen soll den Opfern eine Pauschalzahlung von 54.000Euro oder eine Monatsrente von 300 Euro zustehen. Diese Forderung hattenVollmer und die Vertreter von Bund, Ländern und Heimträgern aber alsunrealistisch und unbezahlbar zurückgewiesen.Die Veröffentlichung des Abschlussberichtes erfolgte am 13. Dezember 2010.Dieser ist abrufbar unter: http://www.rundertisch-heimerziehung.de/